VisPair AGB für Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Vispair GmbH Personalvermittlung)
1.Anwendungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen (z. B. ein spezifischer Vermittlungsvertrag) getroffen wurden. Sie gelten für sämtliche aktuellen und zukünftigen Geschäftsverhältnisse im Bereich der Personalvermittlung zwischen der Vispair GmbH (im Folgenden als „Vispair“ bezeichnet) und dem Auftraggeber (im Weiteren „Kunde“ genannt, gemeinsam: „Parteien“) mit dem Ziel der Vermittlung eines Mitarbeiters zur Besetzung der im Auftrag oder im Auftragsbestätigungsschreiben festgelegten offenen Stelle.
2.Vertraulichkeit und Datenschutz
Um den Auftrag erfolgreich umzusetzen, stellt der Kunde Vispair alle notwendigen Informationen für die Besetzung der Stelle zur Verfügung. Vispair behandelt diese Angaben vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Durchführung des spezifischen Vermittlungsauftrags. Zusätzlich speichert Vispair Kundendaten für zukünftige Geschäftsbeziehungen gemäß der Datenschutzerklärung und löscht diese nach einer einjährigen Frist oder verlängert sie bei Zustimmung des Kunden um ein weiteres Jahr. Eine umgehende Löschung der Daten durch Vispair erfolgt auf schriftlichen Wunsch des Kunden, vorausgesetzt, es bestehen keine gesetzlichen Archivierungspflichten.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Personalvermittlung erhaltenen Informationen über Bewerber ausschließlich für die zugelassenen Zwecke und entsprechend der Übermittlung zu verwenden. Nach Beendigung der Vermittlungstätigkeit gibt der Kunde die überlassenen Unterlagen zurück und löscht alle personenbezogenen Daten der Bewerber, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der gesamten Vertragsdauer und auch nach Vertragsende, Stillschweigen über sämtlichen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zu wahren. Diese Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Informationen. Sie gilt nicht für öffentlich zugängliche Informationen oder solche, deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben oder rechtlich erforderlich ist, z. B. gegenüber Behörden oder Gerichten.
3.Honorar
Kommt es nach der Präsentation eines Bewerbers durch Vispair zwischen diesem Bewerber und dem Kunden zum Abschluss eines Arbeits- oder Dienstvertrages, gilt unwiderlegbar, dass die Vermittlung durch Vispair initiiert wurde. In diesem Fall entsteht Vispair ein Anspruch auf ein Vermittlungshonorar gegenüber dem Kunden.
Die Höhe des Honorars wird im Angebot oder Vermittlungsvertrag festgelegt und als prozentualer Anteil des Bruttojahresgehalts des vermittelten Mitarbeiters definiert. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
Das Bruttojahresgehalt umfasst sämtliche vertraglich zugesicherten Vergütungsbestandteile, einschließlich freiwilliger Zulagen, Gratifikationen, Tantiemen, 13./14. Monatsgehälter sowie geldwerte Vorteile aus Sachbezügen.
Das Honorar wird fällig, sobald der Arbeitsvertrag unterzeichnet oder, in Ermangelung eines schriftlichen Vertrages, die Tätigkeit des vermittelten Mitarbeiters aufgenommen wird. Der Kunde ist verpflichtet, Vispair unverzüglich über den Abschluss des Dienst- bzw. Arbeitsvertrages zu informieren und auf Verlangen schriftlich Auskunft über den Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bzw. Tätigkeitsaufnahme sowie über die Höhe und Zusammensetzung des Bruttojahresgehaltes zu geben.
Sonderkonditionen oder abweichende Zahlungsmodalitäten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart oder von Vispair schriftlich angeboten und vom Kunden schriftlich akzeptiert wurden.
4.Inserate und Vorstellungskosten
Kosten für Inserate oder Stellenanzeigen werden nur nach vorheriger Absprache berechnet. Die Vorstellungskosten eines Bewerbers trägt der Kunde, es sei denn, Vispair hat diese Vorstellung ohne vorherige Absprache organisiert.
5.Haftungsbeschränkung
Vispair übernimmt keine Haftung für die persönliche, charakterliche, fachliche oder körperliche Eignung des vom Kunden ausgewählten Kandidaten. Ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bzw. Tätigkeitsaufnahme liegt die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung beim Kunden. Für Aussagen, Handlungen oder Fehlverhalten des vermittelten Mitarbeiters haftet Vispair nicht.
6.Gewährleistung
Die Vermittlung von Arbeitnehmern erfolgt ohne jegliche Gewährleistung. Im Sinne der Kulanz wird Vispair jedoch versuchen, einen adäquaten Ersatz zu finden, falls der vermittelte Mitarbeiter innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsbeginn aus eigenem Antrieb kündigt. Für diese erneute Vermittlung berechnet Vispair 50 % des ursprünglich vereinbarten Honorars. Diese Regelung gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund betriebsbedingter Gründe beendet wird.
7.Alternative Vertragsverhältnisse
Falls zwischen dem Kunden und dem vermittelten Bewerber statt eines Arbeitsvertrages ein anderes Vertragsverhältnis (z. B. ein Handelsvertreter- oder freier Mitarbeitervertrag) zustande kommt, gelten die Bestimmungen zu Vergütung und sonstigen Konditionen gemäß Abschnitt 3 entsprechend.
8.Schlussbestimmungen
Vispair versichert, vom Bewerber die Zustimmung zur Weitergabe personenbezogener Daten an den Kunden eingeholt zu haben. Der Kunde bestätigt, dass der für die Beauftragung der Personalvermittlung zuständige Ansprechpartner autorisiert und unterschriftsberechtigt ist.
Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige und dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Bestimmung zu ersetzen.
9.Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Geschäftsbeziehung zwischen Vispair und dem Kunden unterliegt deutschem Recht. Für alle vertraglichen und außervertraglichen Streitigkeiten ist der ausschließliche Gerichtsstand Braunschweig.
Stand: Dezember 2024